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Grundsätzliche Überlegungen vor dem Kauf eines Alpenhütehundes

Wer einen Alpenhütehund halten möchte, muss sich vorher im Klaren sein, dass er Verantwortung für ein Lebewesen übernimmt, das ganz und gar von ihm abhängig ist.

Ein Lebewesen, das Aufmerksamkeit, Pflege, Fürsorge, Geduld und Opferbereitschaft benötigt.

Deshalb sollte sich jeder Hundeliebhaber vor der Anschaffung folgende Fragen stellen:

 

  • Sind alle Familienmitglieder einverstanden?
  • Bringe ich genug Geld für Futter und Tierarzt auf?
  • Bringe ich die nötige Geduld und Zeit für einen Hund auf?
  • Im Falle einer Wohnung: Gestattet es die Hausverwaltung, einen Hund zu halten?

 

Wer nur eine der Fragen sofort mit "Nein" beantworten muss, sollte im Interesse des Hundes besser auf eine Anschaffung verzichten.

Egal, wie alt ein Hund ist: Hundehaltung bedeutet immer einen gewissen Zeitaufwand.

Dabei gilt jedoch: Welpen und junge Hunde brauchen mehr Zeit als ältere Tiere.

Ein Hund kann grundsätzlich 4 - 6 Stunden (maximal) allein gelassen werden. Dies gilt jedoch nicht für Welpen und gerade ins Haus gekommene ältere Tiere.

Eine Berufstätigkeit, die mehr als 6 Stunden am Stück umfasst, schließt meistens eine verantwortungsvolle Hundehaltung aus. Gerade, weil sie tierliebend sind, sollten sie in diesem Fall auf die Anschaffung eines Hundes verzichten – es sei denn, dass er bei der Arbeit mit dabei sein darf.

Ein Alpenhütehund ist ein reiner Wohnungshund. Er ist nicht für die Haltung im Zwinger oder auf dem Hof ohne Einlass in das Haus geeignet.

Alpies brauchen auch ausreichend Bewegung, also Spaziergänge bei jedem Wetter! Ein unausgelasteter Alpenhütehund ist  wie jeder andere Hund auch, wibbelig, nervig und ein trauriges Geschöpf.

Neben dem Fahrrad herlaufen liebt fast jeder Alpenhütehund. Dies darf er aber erst ab dem Alter von 12 Monaten tun! Dann sind Gelenke und Knochen so weit gefestigt, dass der Hund keinen Dauerschaden erleidet.

Welpen und Hunde, die gerade erst ins Haus gekommen sind, dürfen nicht zu lange allein gelassen werden – Eingewöhnungsphase beachten.

Weitere Überlegungen vor dem Hundekauf

Wer versorgt mein Tier, wenn ich mal erkranken sollte, längere Zeit ins Krankenhaus muss oder in den Urlaub fahren möchte?

Hier empfiehlt es sich rechtzeitig, eine/n Hundefreund/in für den Hund zu suchen, der/die im Notfall, aber auch für Urlaube bereit ist, sich um den Hund zu kümmern. Erkundigen sie sich im Freundeskreis, wer als "Hundepate/in" in Frage käme.

 

Bin ich konsequent genug?

Bin ich willens, einmal gesetzte Regeln aufrechterhalten und auf die Ausführung von Kommandos zu bestehen?

Bin ich bereit, für den neuen Hausgenossen ein freundlicher, gerechter, liebevoller, aber gleichzeitig konsequenter Führer zu sein?

Konsequentes Verhalten ist nämlich der Grundstein für jedes Sicherheitsgefühl.

Im Falle des Hundes muss er sich darauf verlassen, dass unser "Nein" tatsächlich nein heißt und unser "Ja" tatsächlich ein ja. Und das unabhängig vom Wetter, seinem Verhalten , unserer Laune oder dem Fernsehprogramm.

 

Als Letztes sollte man bedenken, dass Hundehaltung auch Geld kostet.

Abgesehen von der Grundausstattung wie Halsband oder Geschirr, Leine, Spielzeug, Hundebox bzw. Körbchen, Freßnapf, kommen neben den Futterkosten auch noch jährlich Kosten für Schutzimpfung, Steuermarke und Haftpflichtversicherung auf sie zu.

 

Wenn sie sich nach reiflicher Überlegung für einen Alpenhütehund entschieden haben und auch bereit sind, ein Hundeleben lang bei ihrer Entscheidung zu bleiben, dann folgt die Überlegung:

Besteht jetzt immer noch Ihr Interesse, dann wenden Sie sich bitte an den Verein oder einen der Züchter.

 

Reinrassige Alpenhütehunde mit Ahnennachweis vermittelt nur und ausschließlich der Alpenhütehunde Club Deutschland e.V.

Alpenhütehunde (wie auch jede andere Rasse!) züchtet man nicht „mal eben so“

Verantwortungsvoll zu züchten heißt, eine Rasse in ihrem Typus, und ihrem Wesen zu erhalten und zu verbessern. Oberstes Ziel ist für den ACD e.V., Alpenhütehunde zu züchten, die ihrer Aufgabe in unserer heutigen Welt sowohl durch ihre erblichen Anlage, als auch durch  ihre Aufzucht gewachsen sind. Da heute kein Alpenhütehund mehr an der Herde arbeiten muss, um sich sein Überleben zu sichern, bedeutet das v. a. die Alltagstauglichkeit als Familienhund, ohne jedoch das Erbe als arbeitstauglicher Hütehund zu vernachlässigen.

Warum aber nun sollte man unbedingt einen Alpenhütehund „mit Abstammungsnachweis“ („Papieren“) erwerben?

Abstammungspapiere werden nur dem Züchter für seine Tiere ausgehändigt, der die Richtlinien und Bedingungen zur Zucht gesunder und wesenstypischer Alpenhütehunde erfüllt.  Diese Richtlinien dienen auch dem Schutz der Mutterhündin (Altersbegrenzung, maximale Anzahl von Würfen, Abstand der Würfe, Pflege, usw.). Gerade „Hundezuchten“ ohne Vereinszugehörigkeit müssen sich hier keinerlei Regelungen unterwerfen und produzieren nicht selten Welpen zum Nachteil der Elterntiere, speziell der Mutterhündinnen. Das sollte und darf man nicht vergessen.

Weiterhin schreibt der ACD e.V. vor dem Zuchteinsatz  medizinische Untersuchungen vor. Dadurch wird der Ausbreitung von Erbkrankheiten und erblichen schlechten Dispositionen vorgesorgt. Diese sind beim Alpenhütehund :

  • Hüftgelenksdysplasie
  • Erbliche Augenkrankheiten
  • Patellaluxation
  • Mdr1 Defekt
  • Zusätzlich bei fraglichem Phänotyp DNA Test auf  das Merle-Gen

Ebenso lenkt der Verein den Einsatz der jeweiligen zuchtfähigen Rüden, so dass im Sinne der Rasse langsam eine breitere genetische Basis geschaffen wird. 

Ferner werden schon vor dem ersten Zuchteinsatz von fachlich kompetentem Personal die räumlichen und Umgebungsbedingungen für die Aufzucht geprüft. Züchter, deren Zuchtstätte festgeschriebene Standards hinsichtlich Größe, Auslauf, baulicher Substanz, Lichteinfall, Hygiene, evt. Heizung, Wasser etc. nicht erfüllen, erhalten keine Zuchterlaubnis. Zudem muss genügend Zeit für die Aufzucht der Jungtiere vorhanden sein.

Der ACD e.V. kontrolliert  zudem die Aufzuchtbedingungen direkt vor Ort. In der ersten und in der  achten Lebenswoche der Welpen wird der Züchter vom zuständigen Zuchtwart besucht. Impfungen, Entwurmungen und weitere Vorsorgemaßnahmen müssen regelmäßig erfolgt sein. Über all das wird bei der Vorort- Kontrolle Protokoll geführt, in das potenzielle Käufer auf Wunsch Einsicht nehmen können. 

Alpenhütehunde Welpen werden frühestens nach Vollendung der 8 Lebenswoche abgegeben.

Sie sind zu diesem Zeitpunkt:

  • Mehrfach Entwurmt
  • Geimpft
  • Gechipt

Und besitzen einen:

  • EU-Ausweis
  • Ahnennachweis (Ahnentafel)

Zudem wird jedem Welpen eine Grundausstattung (Hundegeschirr, Leine, Futter für die ersten Tage) mitgegeben.

Die vom Verein festgelegte Preisempfehlung für Welpen liegt aktuell bei 1.500 €.

Sollten Sie Fragen zur Rasse oder dem Verein haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Durch Klick in die Checkbox erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet werden. Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung. Wir geben keine Daten an Dritte weiter.

KONTAKT

1. Vorsitzende:
Christiane Raßmanns-Püth
Lippmauer 19 a, 45721 Haltern am See
Tel.: 0171 1942441
E-Mail: rassmanns(at)alpenhuetehunde.de

2. Vorsitzender:
Dr. Torsten Stojanik
Hennewiger Weg 22 a, 45721 Haltern am See
Tel.: 02364 606259
E-Mail: torsten.stojanik(at)t-online.de

Hauptzuchtwart:

Gabriele Nixdorf
Eickhoff 3, 59329 Wadersloh-Liesborn
Tel.: 02523 9936294 | Mobil: 01718823822
E-Mail: nixdorf-3-liesborn(at)t-online.de

Kassenwart:
Christiane Oversohl
Kirschbaumweg 8, 48301 Nottuln-Appelhülsen
Tel.: 02509 2309921
E-Mail: christiane.oversohl(at)freenet.de

 

Fotografie:
Katharina Gron
Torsten Stojanik

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